kinderschutzgesetz
Foto: UNICEF/HQ99-0342/Jeremy Horner

Wird ein neues Gesetz zum Kinderschutz gebraucht?

Ein Beitrag von Junior-Reporterin Johanna Deuster

Januar 2012 - Diese Diskussion ging vor kurzem öfter durch die Medien. Zwar stehen die Wulff -Affaire und die Eurokrise im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Doch die Politiker kümmern sich auch noch um andere Themen.  Der Bundesrat hatte zunächst ein Gesetz abgelehnt, das Schutz vor Gewalt und Verwahrlosung in der Familie geben sollte, da für ihn die Frage der Finanzierung noch nicht hinreichend geklärt war.

Es gibt viele Kinder und Jugendliche, die in einem Umfeld aufwachsen, in dem Mangelernährung, Hygiene und Alkohol ein unentwegtes Thema sind. Es gibt Kinder, die in Familien schutzlos  aufwachsen, in denen sie sogar misshandelt werden. Sie leben nicht das Leben, das jedes Kleinkind schon als positiv erfahren soll. Sofort fällt uns Kevin aus Bremen ein, der im Herbst 2006 tot im Kühlschrank seines Stiefvaters gefunden wurde. Dieses Kind wurde nicht älter als zwei Jahre; Anna aus Königswinter kam durch Misshandlungen mit neun Jahren zu Tode in der Wohnung ihrer Pflegeeltern. Gerade hier soll das neue Gesetz helfen:

Rechtzeitig sollen die geschulten Familienhebammen schwierige Lebenslagen bei Schwangeren erkennen und den Risiken für das Kind entgegenwirken.

Familienhebammen gehen vor allem in die jungen Familien, um den unerfahrenen und vielleicht auch überforderten Eltern für eine Zeit Stütze zu sein. Familienhebammen geben praktische Hinweise für das Alltagsleben mit Kindern. Sie machen die Familie auch auf weitere Hilfsangebote aufmerksam. Diese werden derzeit viel zu wenig angenommen, weil es nicht einfach ist, die eigene Bedürftigkeit einzugestehen und offen zu legen. Darüber hinaus gibt es auch Familien, in denen die Eltern von Alkohol u.a. abhängig sind und ihre Umgebung nicht mehr wahrnehmen.

Hier besonders soll das Kinderschutzgesetz den Familien helfen mit ihren Problemen klar zu kommen.

Ich selber finde dieses Gesetz sehr wichtig. Wenn ich mir vorstelle, wie hilflos und ohne eigenes Verschulden ein jüngeres oder älteres Kind in eine lebensbedrohliche Abhängigkeit von Erwachsenen, die es eigentlich schützen sollten, geraten kann!

Und es wurde höchste Zeit, dass das Kinderschutzgesetz jetzt am 1.1.2012 in Kraft trat! Es ist nur schade, dass es fünf Jahre gebraucht hat, da sich der Bund und die Länder über die Finanzierung uneinig waren.

Nun sollte nichts mehr schief gehen mit dem Kinderschutz!

Zunächst stehen jetzt 30 Millionen für die Familienhebammen und das Netzwerk Frühe Hilfen zur Verfügung, später dann 45 Millionen und ab 2014 jährlich 51 Millionen. Doch jetzt muss sicher gestellt werden, dass die Mittel vor Ort die Betroffenen auch erreichen.

Vor allem erwarte ich von dem Gesetz, dass es das einhält, was sein Name verspricht: Schutz für alle Heranwachsenden.

Haben nicht alle Kinder von klein auf ein Recht auf „Nestwärme“, also auf Geborgenheit und körperliche Unversehrtheit, ein Recht auf Hygiene und ausreichende Ernährung, ein Recht auf Chancengleichheit in Entwicklung und Bildung?

Junior-Reporterin Johanna Deuster
Johanna Deuster

Junior-Reporterin Johanna Deuster

Johanna ist 14 Jahre alt und wohnt in Köln. Sie geht in die 8. Klasse. Sie trifft sich gern mit Freunden, geht gerne tanzen, liest viel und interessiert sich für Filme. Das younicef-Redaktionsteam ist sehr froh über die Unterstützung von Johanna!